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Jugendschutz / Alterssichtprüfung
Der DHL Zusteller prüft das Alter der Empfangsperson anhand eines amtlichen Lichtbilddokuments. Hierauf kann verzichtet werden, wenn der Zusteller zweifelsfrei erkennt, dass die Empfangsperson das Mindestalter erreicht. Es erfolgt keine Altersdokumentation.
Empfangsberechtigt sind
- der angegebene Empfänger
- ein Empfangsbevollmächtigter
- Angehörige des Empfängers und in den Räumen des Empfängers anwesende Personen.
Es erfolgt keine Auslieferung an Nachbarn und Hausbewohner.
Bitte beachten Sie zudem, dass eine Sendung mit dem Service Alterssichtprüfung nicht an eine Packstation, einen Paketshop oder einen Paketkasten geliefert werden kann.